aus [Blaschkes Tabelle](https://www.grundeinkommen.de/wp-content/uploads/2017/12/17-10-%C3%9Cbersicht-Modelle.pdf) von 2017\
\
Höhe: verschiedene Angaben: 600 bis 1.500 Euro ab 18 J., 300 Euro (bzw. halbes BGE) bis 18 J., bei niedrigem Einstieg KV/ PV gesondert, bei höherem BGE: keine Angaben über KV/PV, wenn außer BGE keine Einkommen\
\
Finanzierung: Konsumsteuer (Abschaffung aller anderen Steuern bzw. deren schrittweise Senkung, neuerdings auch Einführung einer FtSt.)\
\
Sonderbedarfe werden auf Antrag erstattet\
\
andere steuerfinanzierte Sozialtransfers: schrittweise Ersetzung bis zu endgültiger Abschaffung, wenn BGE erreicht ist. (BGE ist substitutiv)\
\
Personenkreis: keine bzw. unterschiedliche Angaben (mindestens StaatsbürgerInnen), evtl. Staffelung der Höhe nach Aufenthaltsdauer bei NichtstaatsbürgerInnen\
\
…
Rita ·
Thomas Eber ·