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Mitgliederversammlungen

# Mitgliederversammlung: ### Samstag, 14. September 2024, 14:00 Uhr. Ort: Kulturzentrum franz.K \| Unter den Linden 23, 72762 Reutlingen MV: 14. September 2024 Einladung: 17. August 2024, mit TO und Antragsbuch Beginn Antragsfrist: 18. Juli um 0:00 Uhr. Ende Antragsfrist: 13. August um 24:00 Uhr. Bekanntmachung der Fristen und Einladung zum Anträge stellen: spätestens 17: Juli. **Anträge per E-Mail an: [antraege-mv24@buendnis-grundeinkommen.de](mailto:antraege-mv24@buendnis-grundeinkommen.de)**\ **[Beispiele →](https://bge-community.buendnis-grundeinkommen.de/index.php?r=wiki%2Fpage%2Fview&title=Vorlage+Muster+f%C3%BCr+Antr%C3%A4ge&cguid=c9c40bde-df06-41d3-88a0-bb70df5c0430 "Beispiele →") und Anträge in [Vorbereitung →](https://bge-community.buendnis-grundeinkommen.de/index.php?r=wiki%2Foverview%2Flist-categories&cguid=c9c40bde-df06-41d3-88a0-bb70df5c0430 "Vorbereitung →")** --- --- Satzung: [https://buendnis-grundeinkommen.de/ueber-uns/satzung/](https://buendnis-grundeinkommen.de/ueber-uns/satzung/) **`§ 8 Mitgliederversammlung (Parteitage)`** (2) Die Einberufung der Mitgliederversammlung auf Bundesebene erfolgt in Textform durch den Vorstand unter Wahrung einer Einladungsfrist von ... 4 Wochen für Präsenz-Parteitage, bei gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn es an den letzten vom Mitglied der Grundeinkommenspartei bekannt gemachten Kontakt gerichtet ist. Der Bundes- oder Landesvorstand informiert umgehend nach Beschlussfassung, die Mitglieder über Termin und Ort der beschlossenen Mitgliederversammlung. (4) Satzungsmäßig einberufene Präsens-Mitgliederversammlungen werden als beschlussfähig anerkannt, ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Parteimitglieder. Jedes Mitglied hat eine Stimme. ... (5) Die Frist für Anträge beträgt ... vier Wochen und drei Tage für Präsenz-Parteitage. Sie sind beim Vorstand zu stellen. (6) **Ein Antrag an die Mitgliederversammlung braucht mindestens fünf Antragsteller. Initiativen und Unterstützer des Grundeinkommens sind Mitgliedern gleichgestellt.***\ [Beispiele →](https://bge-community.buendnis-grundeinkommen.de/index.php?r=wiki%2Fpage%2Fview&title=Vorlage+Muster+f%C3%BCr+Antr%C3%A4ge&cguid=c9c40bde-df06-41d3-88a0-bb70df5c0430 "Beispiele →") und Anträge in [Vorbereitung →](https://bge-community.buendnis-grundeinkommen.de/index.php?r=wiki%2Foverview%2Flist-categories&cguid=c9c40bde-df06-41d3-88a0-bb70df5c0430 "Vorbereitung →")* (7) Die Mitgliederversammlungen fassen ihre Beschlüsse in der Regel mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. (8) Zur Änderung der Satzung und des Programms ist eine Mehrheit von 3/4 der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. (9) Über den Verlauf der Versammlung und die gefassten Beschlüsse wird ein Protokoll gefertigt und von den Protokollführenden und Versammlungsleitenden bald-möglichst unterzeichnet. Eine erste Zusammenfassung mit den wichtigsten Beschlüssen wird binnen 48 Stunden nach Schließung der Mitgliederversammlung veröffentlicht. Das endgültige Protokoll wird spätestens vier Wochen nach einer Mitgliederversammlung auf der Webseite veröffentlicht. (10) Auf Mitgliederversammlungen gefasste Beschlüsse sind sofort wirksam, sofern in dem getroffenen Beschluss kein abweichender Zeitpunkt für sein Inkrafttreten beschlossen wurde. **`Geschäftsordnung für Mitgliederversammlungen:`** [https://buendnis-grundeinkommen.de/geschaeftsordnung-go-fuer-die-mitgliederversammlung-der-grundeinkommenspartei/](https://buendnis-grundeinkommen.de/geschaeftsordnung-go-fuer-die-mitgliederversammlung-der-grundeinkommenspartei/) ---